Politik

Steuererklärungen sind eines der vertraulichen Dokumente, die sorgfältig aufbewahrt werden sollten. Auch alle Steuerzahler sind zuversichtlich und erwarten möglicherweise Vertraulichkeit für ihre Dokumente von ihrem Buchhalter.
Die Angaben zur Steuererklärung sind vertraulich und werden ohne die gesetzliche Genehmigung weder an Dritte noch an Bundes- oder Landesbehörden weitergegeben. Der Internal Revenue Code Section 6103 regelt die Weitergabe von Steuererklärungsinformationen an Dritte. Für die Offenlegung von Daten jeglicher Art durch einen Steuerfachmann wird eine Strafe erhoben. Wenn dies wissentlich geschehen ist, wird er möglicherweise als Straftäter angeklagt. Die Informationen für die Steuererklärung enthalten Informationen wie die Identität des Steuerzahlers, Art oder Höhe des Einkommens, Steuerschuld, Zahlungen, Einnahmen usw. Dies kann auch eine Abschlussvereinbarung und die Informationen umfassen, die auf der Untersuchung des Berichts beruhen . Es gibt andere Arten von Informationen, einschließlich nicht öffentlicher persönlicher Informationen.
Diese Informationen umfassen die Daten, die wir mit Ihrer Zustimmung erfassen und die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Wem geben wir die Informationen weiter?
Wir geben die Informationen, die nicht öffentlich persönlich sind, nur weiter, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Diese Erlaubnis aus dem Gesetz beinhaltet die Weitergabe an die Mitarbeiter der Firma.
Wie bewahren wir die Vertraulichkeit?
Aufzeichnungen, die sich auf die professionellen Dienstleistungen beziehen, werden geführt, um die beruflichen Bedürfnisse zu befriedigen und die Gesetze einzuhalten. Zum Schutz der Informationen werden physikalische und elektronische Methoden eingesetzt. Daten werden niemals an Dritte weitergegeben. Zu Dritten gehört eine andere Person oder Organisation als Sie. Informationen können mit Ihrer Erlaubnis an Dritte weitergegeben werden.
Haftungsausschluss
Die Kopie dieser Richtlinie wird ausschließlich zu Informationszwecken aufbewahrt. Dies wird für die Vertraulichkeit des Auftraggebers gewahrt.